Elterngeld
Das Elterngeld soll ermöglichen, dass Eltern ohne gravierende finanzielle Einbußen ihr Kind in der ersten Zeit nach der Geburt betreuen können.
Wir haben für Sie die wichtigsten Links zusammengestellt.
Anspruch / Höhe
Elterngeld können Arbeitnehmer, Beamte, Selbständige und ebenso Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner erhalten. Auch Auszubildende und Studierende haben Anspruch darauf.
Die exakte Höhe können Sie über den Elterngeldrechner bestimmen.
Bezugszeitraum
- In den ersten 14 Monaten
- kann 1 Elternteil maximal 12 Monate beantragen.
- 2 weitere Monate, sogenannte Partnermonate, kann das andere Elternteil beantragen.
Die Aufteilung der Monate ist flexibel und zwischen Vater und Mutter frei einteilbar.
Erforderliche Bescheinigungen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung der Krankenkasse über Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Arbeitszeitbestätigung durch Arbeitgeber. Bei Teilzeit im Bezugszeitraum. Bei Selbständigen Erklärung über die Arbeitszeit.
Der Elterngeldantrag
Der Antrag kann bereits in der Schwangerschaft ausgefüllt werden. Die Beantragung aber kann erst nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Elterngeldstellen, Gemeindeverwaltungen, Krankenkassen und Krankenhäuser können Ihnen die notwendigen Unterlagen aushändigen. Der Elterngeldantrag ist jedoch auch online verfügbar.